Antworten zu 6. Fragen zum Patriot-Einsatz

Hier findet Ihr die bisher eingetroffenen Antworten auf meine 6. Fragen.
Update 06.01.2013 15:12 Uhr:

Gudrun Kopp MdB, FDP Fraktion
(stimmte mit Ja)

Sehr geehrter Herr Matt,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 18. Dezember. Bitte haben SieVerständnis dafür, dass ich keine Fragebögen beantworte sondern eine Antwortim Gesamtkontext gebe.

Zudem habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihren Fragenkatalog auch an

weitere Abgeordnete gerichtet haben.

Zur Gesamtthematik weise ich darauf hin, dass der Verlegung der
Patriot-Raketen eine offizielle Anfrage der türkischen Regierung
vorangegangen ist. Deren Anliegen wurde mit einem einheitlichen Beschluss
aller Nato-Mitgliedsstaaten gemäß des Vertrages Rechnung getragen.

Die Türkei fühlt sich angesichts des eskalierenden Bürgerkriegs in Syrien
zunehmend bedroht und möchte daher seinen Luftraum, insbesondere über
städtischen Ballungszentren im Süden des Landes, bestmöglich schützen.
Deutschland, USA und Niederlande verfügen als einzige Nato-Mitglieder über
das Patriot-Raketensystem und kommen im Rahmen der Vertragserfüllung und
Bündnissolidarität selbstverständlich dieser Anfrage nach.

Klar ist dabei, dass die Stationierung der Systeme einen rein defensiven
Charakter haben wird. Allein die Reichweiten der eingesetzten Systeme lassen
vor dem Hintergrund der vorgesehenen Stationierungsorte anderes überhaupt
nicht zu. Die Patriot-Batterien werden in die NATO-Kommandostruktur
integriert werden und weder türkischem noch US-amerikanischem Befehl
unterstehen. Diese Maßnahme stellt somit weder eine Provokation noch die
Vorbereitung von Angriffshandlungen dar.

Beste Grüße sendet Ihnen
Gudrun Kopp



Katja Keul MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(stimmte mit Ja)


Sehr geehrter Herr Matt,
vielen Dank für Ihre Fragen die ich gerne beantworte.

Frage 1: Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart bedroht 
das diese unsere militärische Hilfe benötigt?
In Syrien findet zur Zeit ein furchtbarer Bürgerkrieg an der 
direkten Grenze des NATO-Mitglied Türkei statt. Jeden Tag 
verlieren hunderte syrischer Zivilisten in diesem Konflikt ihr 
Leben. Auch an der türkisch-syrischen Grenze kommt es seit 
einiger Zeit immer wieder zu Gefechten zwischen 
oppositionellen syrischen Gruppen und noch regierungstreuen syrischen Militärs. Im Zuge dieser Gefechte kam es 
wiederholt zum Beschuss des türkischen Staatsgebiet mit 
Mörsern und anderen Waffen. Durch das unkontrollierte 
Feuer von syrischem Gebiet aus kam es bereits zu zivilen 
Opfern in der Türkei.

Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass sich die 
gewaltsamen Übergriffe der Bürgerkriegsparteien primär 
gegen die Türkei oder die im Grenzgebiet ansässige 
Bevölkerung richten. Gleichzeitig zeigen sie aber, wie 
angespannt und unübersichtlich die Lage in Syrien und damit 
an der türkisch-syrischen Grenze zur Zeit ist. 
Da es wiederholt zu diesen Zwischenfällen auf türkischem 
Gebiet gekommen ist und hierbei bereits Menschen getötet 
wurden liegt somit klar eine Gefährdung der Bevölkerung im 
Grenzgebiet vor. Die Tatsache, dass die politische und 
militärische Lage in Syrien selbst ausgesprochen verworren 
ist ändert daran nichts.

Frage 2: Ist das Patriot Luftabwehrsystem das geeignete 
Mittel zum Schutz?
Das Luftabwehrsystem „Patriot“ ist ein bodengestütztes 
Flugabwehrraketen-System. Es handelt sich um ein rein 
defensives Waffensystem das sich in keiner Form für Angriffe 
auf Bodenziele eignet. „Patriot“-Systeme bieten außerdem 
keinen Schutz gegen Beschuss aus Mörsern und Kleinwaffen. 
Die Türkei wird weiterhin allein versuchen sich gegen diese 
Gefahren zu wehren. Die Bundeswehrsoldaten die im Rahmen 
des jetzt vorbereiteten Einsatz in die Türkei entsendet werden 
können und werden hierbei keine Unterstützung leisten.
Die Konfliktentwicklung in Syrien ist aber leider äußerst 
ungewiss. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass 
insbesondere in der Endphase eines Konflikt alle Parteien 
rational agieren. Kurzschlusshandlungen einzelner Personen 
oder Gruppen sind zu befürchten. Auch wenn dies nicht 
zwangsläufig ist kann hierzu auch der Angriff auf einen 
Nachbarstaat zählen.

Die modernen „Patriot“-Systeme und ihre Abfangraketen sind 
vordergründig darauf ausgelegt anfliegende Mittelstreckenraketen  unschädlich zu machen. Im Idealfall kann so im 
geschützten Gebiet kein Schaden mehr durch sich nähernde 
gegnerische Rakete entstehen. Die syrische Armee verfügt 
über eine große Zahl von Mittelstreckenraketen die mit 
chemischen Kampfmitteln ausgerüstet werden können. Es 
gibt bisher keine Erkenntnisse die darauf schließen lassen, 
dass das syrische Regime den Einsatz von chemischen 
Kampfmitteln erwägt. Konventionell bestückte Mittelstreckenraketen wurden jedoch bereits im Konflikt eingesetzt. 
Die jetzt entsendeten Bundeswehrsolodaten werden 
bevölkerungsreiche türkische Städte und Gebiete vor dem 
Beschuss mit Mittelstreckenraketen schützen. Die „Patriot“-
Systeme sind daher geeignet im ungewissen Konfliktverlauf 
den Schutz für die türkische Zivilbevölkerung zu erhöhen.

Frage 3: Wie begründen Sie den damit verbundenen Einsatz
von deutschen Soldaten in NATO-AWACS Flugzeugen?
Es handelt sich bei AWACS-Flugzeugen um rein defensive 
Systeme die bei der Erstellung eines Luftraumlagebild helfen. 
AWACS-Flugzeugen sind fliegende  Radarsystem die im 
Rahmen der integrierten Luftüberwachung der NATO schon 
jetzt dauerhaft im Bündnisgebiet  eingesetzt werden. Die 
NATO-Staaten koordinieren auf diesem Weg ihre 
Luftüberwachung. Ein großer Teil der ständigen Besatzung 
des AWACS-Flotte besteht immer aus deutschen Soldaten. 
Die jetzige gesonderte Mandatierung des Einsatz durch den 
Deutschen Bundestag wurde nur durch die besonderen 
Umstände des Patriot-Einsatz und vorsorgliche rechtliche 
Erwägungen notwendig. Der Normalbetrieb der AWACSFlugzeugen bedarf keines Bundestagsmandats.

Frage 4: Wie ist Ihr Standpunkt zu einer Flugverbotszone 
über Syrien oder Teilen davon?
Eine  Flugverbotszone  oder etwaige andere militärische 
Einmischung Dritter in Syrien halte ich beim gegenwärtigen 
Konfliktverlauf und  -zeitpunkt weder für sinnvoll noch für 
rechtlich zulässig. Auf grüne Forderung  hin wurde in das 
verabschiedete  Bundestagsmandat ausdrücklich aufgenommen, dass der „Patriot“-Einsatz unter keinen Umständen 
der Errichtung einer Flugverbotszone dient. Eine Änderung 
des Auftrag würde ein neues Mandat notwendig machen.

Frage 5: Wenn Ihnen bekannt wäre das die Türkische 
Regierung offiziell oder inoffiziell bewaffnete Personen und 
Gruppen beherbergt sowie beschützt und des weiteren für 
diese logistische und militärische Hilfe leistet damit diese in 
Syrien Terrorakte begehen können wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?
Die Lage im syrischen Bürgerkrieg ist unübersichtlich und die 
Motive der einzelnen Akteure häufig unklar. Die Türkei trägt 
durch die stetigen Übergriffe auf ihr Gebiet und die täglich 
anwachsende Flüchtlingszahl große Last und Verantwortung. 
Bisher hat sie sich in ihrer Syrienpolitik überwiegend als 
verantwortungsvoll gezeigt. Es ist sinnvoll den bisher eher 
zurückhaltenden Kurs der Türkei zu stützen. Weitergehende 
hypothetische Erwägungen vermag ich nicht zu kommentieren.

Frage 6: Ihnen ist sicher Artikel 25 des deutschen 
Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den Beschluss und 
Ihr  Abstimmungsverhältnis mit dem darin auferlegten 
Rechten und Pflichten welche sich durch das geltende 
Völkerrecht, insbesondere Artikel 2 der UN Charta, ergeben?
Durch  Art. 25 GG werden die allgemeinen Regeln des 
Völkerrechtes zu einem Bestandteil des Bundesrecht. Es 
bedarf keiner gesonderten Umsetzung durch den Gesetzgeber 
mehr. Die VN-Charta ist Teil des Völkervertragsrecht und 
nicht der allgemeinen Regeln des Völkerrechtes (sog. 
Völkergewohnheitsrecht). Gleichwohl hat Deutschland die
VN-Charta ratifiziert und sich so an sie gebunden. Ich kann 
jedoch keinerlei Spannung oder Widerspruch zwischen den 
Friedenszielen der VN-Charta, anderen völkervertragsrechtlichen Pflichten oder Völkergewohnheitsrecht und 
meinem Abstimmungsverhalten erkennen. Der Einsatz der 
„Patriot“-Systemen hat einen defensiven Charakter und dient 
ausschließlich dem Schutz der türkischen Zivilbevölkerung 
vor etwaigen Gefahren die durch einen nicht vorhersehbaren 
Verlauf des Bürgerkrieg in Syrien entstehen könnten. 

Daher komme ich auch aus humanitär-ethische Erwägungen 
für mich weiterhin zu dem Schluss, dass eine Zustimmung 
geboten war.

mit freundlichen Grüßen
Katja Keul



Kathrin Vogler, MdB Fraktion DIE LINKE
(stimmte mit Nein)


Sehr geehrter Herr Matt,

ich möchte mich herzlich bei Ihnen für ihre Initiative bedanken, die Bundestagsabgeordneten zu ihrem Abstimmungsverhalten zu befragen. Ich hoffe, dass Sie viele Antworten bekommen und bei einigen Abgeordneten doch wenigstens ein Nachdenken auslösen.

Ich habe zur Patriotstationierung einen Artikel auf meiner Homepage, der Ihre Fragen hoffentlich beantwortet:
Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, stellen Sie diese gern. Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu die Seiteabgeordnetenwatch.de benutzen würden, weil dann auch andere Menschen die Möglichkeit haben, sich über meine Positionen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler


Kathrin Vogler, MdB
Stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses



Susanne Kastner MdB, SPD-Fraktion (Vorsitzende des Verteidigungsausschusses)
(Stimmte mit Ja)


Sehr geehrter Herr Matt,

vielen Dank für Ihre Fragen zu meinem Verhalten bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei.

Im Vorfeld der Entscheidung hat es insbesondere im Verteidigungsausschuss, dessen Vorsitzende ich bin, in mehreren Ausschusssitzungen immer wieder eine sehr intensive Auseinandersetzung mit Fragen zu dem geplanten Einsatz gegeben, unter anderem auch mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen betreffend die Eignung des PATRIOT-Luftabwehrsystems zum Schutz der Türkei, die Forderungen nach der Einrichtung einer Flugverbotszone über Syrien oder Teilen davon und die völkerrechtlichen Grundlagen des Einsatzes. Vertreter der Bundesregierung sind insbesondere auf die Eignung des PATRIOT-Luftabwehrsystems zum Schutz der Türkei und die Forderungen nach der Einrichtung einer Flugverbotszone über Syrien oder Teilen davon auch im Rahmen der Plenardebatten eingegangen, die Sie im Internet im Protokoll der Plenarsitzung zur ersten Lesung am 12. Dezember 2012 (Protokoll Plenarsitzung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17213.pdf) und zur zweiten und dritten Lesung im Protokoll der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2012 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17215.pdf) nachlesen bzw. zu denen Sie sich die Aufzeichnungen ansehen können (Videos Plenarsitzungen: http://dbtg.tv/fvid/2062609http://dbtg.tv/fvid/2066221). Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben dabei erklärt, die Bundesregierung habe ihre kritischen Fragen zufriedenstellend beantwortet bzw. ihre Bedingungen für die Zustimmung bei der Formulierung des Mandatstextes berücksichtigt.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass wir die Anfrage der Türkei ernst nehmen müssen, da sie NATO-Partner ist und sich bedroht fühlt. Wenn wir in der Situation der Türkei wären, tausende von Flüchtlingen zu beherbergen und die Bedrohung unmittelbar an unseren Grenzen hätten, würden wir schließlich auch Solidarität von unseren Bündnispartnern erwarten. Im Übrigen haben gerade wir Deutschen in der Vergangenheit, während des Kalten Krieges, selbst sehr von der NATO profitiert. Deshalb ist es nun unbedingt notwendig, dass wir als Mitglied der NATO unseren Beitrag zum Schutz des Bündnisgebiets liefern und solidarisch zeigen, dass ein Angriff auf die Türkei einen Angriff auf die NATO bedeuten würde. Dabei ist das PATRIOT-System natürlich geeignet für den Schutz der Türkei. Es wird defensiv verwendet, und Einsatzgebiet ist ausschließlich das Staatsgebiet der Türkei. Im Mandat ist ausdrücklich festgelegt, dass die bodengebundene Luftverteidigung nicht in den syrischen Luftraum hinein wirken wird und der Einsatz nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium dient. Fähigkeiten zur luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung (AWACS) kann der Oberbefehlshaber der NATO im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse einsetzen, um so im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO den bestmöglichen Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums zu gewährleisten. Durch das vorliegende Mandat des Deutschen Bundestages werden deutsche Soldatinnen und Soldaten abgedeckt, die an der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie bei dem Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinformationen mitwirken (vgl. Begründung zum Antrag der Bundesregierung). Im Übrigen geht das Mandat in den Ziffern 2 und 3 ausführlich auf die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen ein.

Abschließend bitte ich um Verständnis, dass ich mich an Spekulationen und Unterstellungen, wie sie in der hypothetischen Frage 5 zum Ausdruck kommen, grundsätzlich nicht beteilige. Für Ihre offene Meinungsäußerung danke ich Ihnen gleichwohl. Sie gehört zu der öffentlichen Diskussion über Einsätze der Bundeswehr im Ausland, die nicht nur in der Politik, sondern auch in der Gesellschaft geführt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kastner



Angelika Krüger-Leißner, MdB, SPD-Fraktion
(stimmte mit Ja)


Sehr geehrter Herr Matt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.12.2012. Ich möchte Ihnen heute auf Ihre Fragen antworten. In den letzten Tagen bekomme von vielen Menschen Post zum NATO-Einsatz in der
Türkei und Beteiligung der Bundeswehr. Das zeigt mir, wie sehr dieses Thema die Menschen bewegt. Und ich teile die von vielen geäußerte Sorge, dass unsere Soldaten und die
Bundeswehr in den bewaffneten Konflikt in Syrien hineingezogen werden.
Nach dem Ersuchen der Türkei, beantragt die Bundesregierung Patriot-Flugabwehrsysteme
in das NATO-Partnerland zu verlegen. Damit soll eine befürchtete Bedrohung durch syrische
Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden.

Das Mandat, welches am Freitag, den 14. Dezember 2012, durch den Bundestag erteilt wurde, sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit
bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-
Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region
eingesetzt werden können.

Wir haben frühzeitig gefordert, dass der AWACS-Einsatz aus Gründen der Mandatsklarheit
und -wahrheit enthalten sein muss. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven
Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die
Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und
zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung. Damit wollen wir vermeiden, dass die
NATO und die Bundeswehr in den Bürgerkrieg in Syrien hineingezogen werden.
Nur drei Länder - USA, Niederlande und Deutschland - verfügen innerhalb der NATO über
die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballisti-

scher Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten
zu liefern.

Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig
entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt
beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden
ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung, von Logistik bis zu Sanitätern, und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist berechtigt und nachvollziehbar.
Dennoch war es am Freitag keine leichte Entscheidung. Ich habe dem Mandat am Freitag
aber zustimmen. Wir haben innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion auch lange und intensiv
diskutiert. Es gibt nur ganz wenige Kolleginnen und Kollegen, die diese Maßnahme für nicht
notwendig ansehen und sich enthalten haben.

Mit freundlichen und weihnachtlichen Grüßen
Angelika Krüger-Leißner, MdB




Brigitte Zypries MdB, SPD-Fraktion
(stimmte mit Ja)


Sehr geehrter Herr Matt,

mein Kollege Rainer Arnold hat Ihre Fragen ja bereits beantwortet – ich schließe mich seinen Ausführungen an.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries


Update 05.01.2013 23:25 Uhr:

Ekin Deligöz MdBFraktion Bündnis 90/Die Grünen
(stimmte mit Ja)


Sehr geehrter Herr Matt,
ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1: Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart bedroht das diese unsere militärische Hilfe benötigt?
Es ist nicht auszuschließen, dass es seitens Syriens Regierung zu irrationalen Handlungen etwa in Form eines Angriffs mit ballistischen Waffen oder mit Kampfflugzeugen auf die Türkei kommen kann. Bei einem Niedergang der Regierung ist zudem zu fürchten, dass mit Auflösung von Kommandostrukturen die Kontrolle über Waffensysteme verloren gehen und diese von einzelnen Gruppen, die das Ziel einer internationalen Eskalation verfolgen, zum Einsatz gebracht werden. Solche Szenarien erscheinen aktuell nicht sehr wahrscheinlich, sie sind aber durchaus denkbar. Es ist von daher akzeptabel, der Türkei, die sich in dieser Weise bedroht sieht, Unterstützung seitens des NATO-Bündnisses zuzusichern.

Frage 2: Ist das Patriot Luftabwehrsystem das geeignete Mittel zum Schutz?
Zum Schutz vor ballistischen Waffen ist sie der geeignete Schutz; andere mögliche Bedrohungen können nicht durch dieses Abwehrsystem abgewehrt werden.

Frage 3: Wie begründen Sie den damit verbundenen Einsatz von deutschen Soldaten in NATO AWACS Flugzeugen?
Die AWACS übernehmen im Einsatzfall die Flugleitkontrolle für die Patriot-Systeme. In diesem Zusammenhang ist ihr Einsatz sowie die Beteiligung von deutschen Soldaten zu verstehen.

Frage 4: Wie ist Ihr Standpunkt zu einer Flugverbotszone über Syrien oder Teile davon?
Ich sehe keine Notwendigkeit – und im Übrigen auch keine Bestrebungen – eine Flugverbotszone einzurichten. Erklärtermaßen ist auch nicht die Durchsetzung bzw. Absicherung einer solchen Flugverbotszone das Einsatzziel der Patriotsysteme.

Frage 5: Wenn Ihnen bekannt wäre das die Türkische Regierung offiziell oder inoffiziell bewaffnete Personen und Gruppen beherbergt sowie beschützt und des weiteren für diese logistische und militärische Hilfe leistet damit diese in Syrien Terrorakte begehen können wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?
Ein solches Verhalten hielte ich für ausgesprochen problematisch. Die Patriot-Systeme sind allerdings rein defensiv und für einen spezifischen, oben genannten Einsatz ausgerichtet. Ich sehe nicht, wie sie mutmaßliche Kommando- oder Terroraktionen unterstützen sollten. Ich vermute daher, dass dies mein Abstimmungsverhalten nicht grundsätzlich beeinflusst hätte. Ich kann das aber nicht mit Bestimmtheit sagen; es käme sehr auf den dezidierten Sachverhalt an.

Frage 6: Ihnen ist Sicher Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den Beschluss und Ihr Abstimmungsverhältnis mit dem darin auferlegten Rechten und Pflichten welche sich durch das geltende Völkerrecht, insbesondere Artikel 2 der UN Charta, ergeben?
Ich vertraue in dieser Frage den Fachleuten in meiner Fraktion. Diese sind der Überzeugung, dass die Entsendung mit dem Völkerrecht konform geht.

Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz



Ernst-Reinhard Beck MdBVerteidigungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion

(stimmte mit Ja)


Frage 1: Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart 
bedroht dass diese unsere militärische Hilfe benötigt?
Die Türkei ist ein NATO-Mitglied und Teil der NATO Außengrenze. Eine Stationierung von Bundeswehr 
Patriot-Flugabwehrsystemen in der Türkei dient in 
aller erster Linie dem Schutz der NATO-Außengrenze 
und den Flüchtlingscamps auf türkischem Gebiet.

Frage 2: Ist das Patriot Luftabwehrsystem das 
geeignete Mittel zum Schutz?
Syrien verfügt über Tonnen von chemischen 
Kampfstoffen und die dazu gehörigen Trägersysteme. 
Niemand weiß, ob diese von den Assad-Truppen oder 
den Rebellen eingesetzt werden. Gegen den Einsatz 
von Raketen, die von syrischem Boden abgefeuert 
werden, ist das Patriot-Flugabwehrsystem sehr gut 
geeignet. Der Schutz dient damit ausschließlich der 
Zivilbevölkerung, die in der Grenzregion lebt und 
insbesondere den vielen Flüchtlingen, die in 
Grenznähe auf türkischem Gebiet Zuflucht gefunden 
haben. Das Gefährdungspotential insbesondere durch 
die chemischen Waffen ist für die Menschen vor Ort 
erheblich höher als die aktuelle Gefährdung durch 
einzelne Mörsergranaten.

Frage 3: Wie begründen Sie den damit verbundenen 
Einsatz von deutschen Soldaten in NATO AWACS 
Flugzeugen?
Die AWACS-Flugzeuge verbessern die 
Aufklärungssituation vor Ort erheblich. Obwohl die 
Patriot-Flugabwehrsysteme mit eigenen 
Radargeräten ausgestattet sind, ist die Leistung dieser 
durch die „Quasi-Optische Sicht“ begrenzt. Die 
AWACS-Flugzeuge können Gefahren früher erkennen.

Frage 4: Wie ist Ihr Standpunkt zu einer 
Flugverbotszone über Syrien oder Teile davon?
Eine Flugverbotszone über Syrien lehne ich ab.

Frage 5: Wenn Ihnen bekannt wäre dass die türkische 
Regierung offiziell oder inoffiziell bewaffnete 
Personen und Gruppen beherbergt sowie beschützt 
und des weiteren für diese logistische und militärische 
Hilfe leistet damit diese in Syrien Terrorakte begehen 
können wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?
Davon ist mir nichts bekannt.  Mein 
Abstimmungsverhalten beruht auf Tatsachen und 
nicht auf  Spekulationen.

Frage 6: Ihnen ist sicher Artikel 25 des deutschen 
Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den 
Beschluss und Ihr Abstimmungsverhältnis mit den
darin auferlegten Rechten und Pflichten welche sich 
durch das geltende Völkerrecht, insbesondere Artikel 
2 der UN Charta, ergeben?
Ich gehe davon aus, dass sie auf das in Artikel 2 Nr.4 
festgelegte Gewaltverbot anspielen. Der Einsatz der 
Patriot-Flugabwehrsysteme ist rein defensiv. Die 
territoriale Unversehrtheit Syriens ist durch die 
Ausformulierung des Mandats voll und ganz 
gesichert. Das Mandat berücksichtigt sowohl den 
Artikel 25GG, sowie den  Artikel 2 der VN-Charta. 
Bitte verlieren Sie bei Ihren Überlegungen nicht das 
Leben der unschuldigen und wehrlosen Flüchtlinge 
und Zivilbevölkerung aus den Augen.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Herrn Ernst-Reinhard Beck


Beate Müller-Gemmeke MdBFraktion Bündnis 90/Die Grünen
(stimmte mit Ja)

Sehr geehrter Herr Matt,

vielen Dank für Ihre Fragen zu meinem Abstimmungsverhalten. Ich habe als Erläuterung meiner Zustimmung zum Patriot-Einsatz in der Türkei eine persönliche Erklärung verfasst, die ich Ihnen anhänge. In dieser Persönlichen Erklärung habe ich die ausschlaggebenden Punkte für meine Entscheidung dargelegt. Dort finden Sie Antworten zu Ihren Fragen 1 (worin die Bedrohung der Türkei liegt), 2 (worin der Nutzen der Patriots liegt) und 4 (Haltung zu einer Flugverbotszone über syrischem Gebiet).  Auf die anderen Fragen möchte ich kurz gesondert eingehen:

Zu Frage 3: Der Einsatz von deutschen Soldaten in AWACS-Flugzeugen ist ausdrücklich Bestandteil des Antrages, dem ich zugestimmt habe. Der Auftrag umfasst die "Mitwirkung an der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinformationen". Darin liegt aber prinzipiell noch nichts Außergewöhnliches. Zur integrierten Luftverteidigung der NATO gehört auch eine gemeinsame Aufklärung und Überwachung des Luftraumes. Die luftgestützte Luftraumüberwachung findet innerhalb der NATO unter anderem durch das "Airborne Warning and Control System" AWACS statt. Der Oberbefehlshaber der Alliierten Truppen in Europa (SACEUR) kann im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse die AWACS auch zur Begleitung des Patriot-Einsazues einsetzen. Ganz regulär und unabhängig vom Syrien-Konflikt befindet sich ein Teil der AWACS-Flotte auf dem Flugplatz Konya in der Türkei.  Ich empfinde es als einleuchtend und logisch, dass Luftverteidigung nicht ohne vorherige Aufklärung stattfinden kann und soll. Auch wenn man militärische Mittel nur rein abschreckend und defensiv einsetzen will, dürfen sie nicht "blind" sein. Um es noch einmal zu betonen: die AWACS werden innerhalb und nicht außerhalb des NATO-Gebietes eingesetzt. So lange wir Teil eines Verteidigungsbündnisses sind, lässt sich dagegen nichts Grundsätzliches einwenden.

Zu Frage 5: Das ist eine sehr hypothetische Was-wäre-wenn-Frage. Ich kenne keine konkreten Vorfälle, auf die Sie anspielen könnten. Beim Vorliegen solcher nachweislichen Fakten, hätte ich diese natürlich in mein Abstimmungsverhalten einfließen lassen und mir wäre die Entscheidung bestimmt noch schwerer gefallen und eventuell hätte dies auch zu einer Ablehnung geführt.  Ich gehe allerdings davon aus, dass unsere NATO-Partner keine Terrorakte begehen oder unterstützen.

Zu Frage 6: Der von Ihnen genannte Artikel 25 des Grundgesetzes schreibt die Einhaltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechtes vor. Artikel 2 der UN-Charta verpflichtet die Staaten zur Regelung ihrer internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und zur Achtung der territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit der anderen Staaten. Ich sehe darin keinen Widerspruch zu meiner Entscheidung. Der Patriot-Einsatz soll ausschließlich der Luftverteidigung der Türkei dienen und wird das Territorium Syriens nicht verletzen. Der Antrag der Bundesregierung ist völkerrechtlich daher sehr gut begründet und befasst sich in Ziffer 2 ausführlich mit den völkerrechtlichen Grundlagen. Darin wird auch ausdrücklich auf das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verwiesen.

Abschließend möchte ich doch nochmals ausführen, dass ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht habe, da ich grundsätzlich militärischen Einsätzen kritisch gegenüber stehe. Entscheidend war für mich die Situation in Syrien und insbesondere, dass es sich hier um einen explizit defensiven Einsatz handelt.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen Ihre Fragen in dieser Kürze beantworten konnte - insbesondere auch mit der Persönlichen Erklärung. Falls noch Fragen offen geblieben sind, dann hoffe ich, dass Sie sich nochmals melden.

Mit freundlichen GrüßenBeate Müller-Gemmeke


Update 05.01.2013 22:50 Uhr:
Petra Müller MdB, FDP
(stimmte mit Ja)

Sehr geehrter Herr Matt,

für Ihr Schreiben vom 18. Dezember 2012 mit dem Thema der Entsendung von Bundeswehreinheiten mit Patriot-Raketensystemen in der Türkei möchte ich Ihnen herzlich danken. Gerne gehe ich im Folgenden auf die von Ihnen genannten sechs Fragen ausführlich ein.

Frage 1: Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart bedroht das diese unsere militärische Hilfe benötigt?
Die Türkei ist durch seine geografische Lage unmittelbar von den Auseinandersetzungen in Syrien betroffen. Einem entsprechendem Antrag zur internationalen Unterstützung durch die NATO kann aus logischen Gesichtspunkten nur entsprochen werden. Insbesondere die letzten Anschläge im Grenzgebiet der Türkei zeigten, wie prekär die Lage vor Ort ist. Bei der Unterstützung der Türkei im Rahmen eines NATO-Mandats geht es ausdrücklich nicht um eine Kriegsführung, sondern allein um die Abwehr von Raketen und die Sicherung der in den angrenzenden Gebieten lebenden Zivilbevölkerung.

Frage 2: Ist das Patriot Luftabwehrsystem das geeignete Mittel zum Schutz?
Das Patriot Luftabwehrsystem hat sich als Abwehrsystem schlechthin bewährt. Insbesondere die in den türkischen Grenzgebieten eingeschlagenen Raketen können hiermit abgefangen werden. Auch wenn eine Bedrohung aus Syrien durch unzählige weitere Waffensysteme ausgehen mag, so kann das Patriot Luftabwehrsystem doch einen Mehrwert an Schutz für die zivile Bevölkerung bieten.

Frage 3: Wie begründen Sie den damit verbundenen Einsatz von deutschen Soldaten in NATO AWACS Flugzeugen?
Beim Einsatz von deutschen Soldaten handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Kriegseinsatz, sondern eine defensive Unterstützung der lokalen Sicherungskräfte im Rahmen des NATO-Mandats. Es muss an dieser Stelle nochmals deutlich erwähnt werden, dass die deutsche Unterstützung in Form der Entsendung des Raketensystems Patriot sowie von ca. 400 Soldatinnen und Soldaten der Deutschen Bundeswehr gerade nur zur Sicherheit des Friedens verstanden wird, nicht zur Verschärfung des Konflikts. Auch der Bundesminister der Verteidigung  Thomas de Mazière betonte erneut, dass es sich um einen rein „Einsatz defensiven Charakters“ handeln wird.

Frage 4: Wie ist Ihr Standpunkt zu einer Flugverbotszone über Syrien oder Teile davon?
Eine Flugverbotszone soll nicht eingerichtet werden. Dies hat nicht nur die FDP im Rahmen der Debatte im Plenum ausdrücklich unterstrichen, sondern auch die Bundesregierung.

Frage 5: Wenn Ihnen bekannt wäre das die türkische Regierung offiziell oder inoffiziell bewaffnete Personen und Gruppen beherbergt sowie beschützt und des weiteren für diese logistische und militärische Hilfe leistet damit diese in Syrien Terrorakte begehen können wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?
Diese Frage hat sich bisher noch nicht gestellt, allerdings müsste ein solches Verhalten natürlich zu einer neuen Betrachtung der Gesamtlage führen.

Frage 6: Ihnen ist Sicher Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den Beschluss und Ihr Abstimmungsverhältnis mit dem darin auferlegten Rechten und Pflichten welche sich durch das geltende Völkerrecht, insbesondere Artikel 2 der UN Charta, ergeben?
Gemäß Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Ein Blick in Art. 2 Abs. der UN Charta stützt das Abstimmungsverhalten und den Beschluss des Bundestages vom Freitag, den 14. Dezember 2012. Hierin heißt es, dass „alle Mitglieder ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so beilegen, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet (sind)“. Indem wir die Abwehr von Anschlägen auf die zivile Bevölkerung in den Grenzgebieten der Türkei zu Syrien unterstützen, kommen wir diesem völkerrechtlichen Auftrag nach.

Sehr geehrter Herr Matt, ich bedanke mich erneut für Ihr Schreiben welches Sie an mich gerichtet haben. Mit den obigen Argumenten habe ich bei der Abstimmung dem Mandatsentwurf unterstützen. Auch für Ihr Interesse an meiner Arbeit und möchte ich Ihnen nochmals herzlich danken. Gerne schicke ich Ihnen meinen aktuellen Newsletter zu. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie auch in Zukunft meinen Newsletter erhalten möchten. Eine kurze Bestätigungsmail reicht hierfür aus.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Petra Müller MdB

Ute Granold (MdB)CDU/CSU-Bundestagsfraktion

(stimmte mit Ja)

Sehr geehrter Herr Matt,


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.12.2012, in der Sie mir sechs Fragen mit Bezug auf die vom Deutschen Bundestag beschlossene Verlegung deutscher Patriotraketen in die Türkei gestellt haben. Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen:

1. Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart bedroht, das diese unsere militärische Hilfe benötigt?
Die Außenminister der 28 NATO-Staaten haben am 4. Dezember 2012 beschlossen, die Türkei mit Flugabwehrsystemen des Typs „Patriot“ zu unterstützen. Mit den Flugabwehr-Raketen sollen mögliche Angriffe durch Raketen oder Flugzeuge aus Syrien auf türkisches Gebiet abgewehrt werden. Hierzu hatte die Türkei die NATO-Partner um Hilfe zum Schutzder türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums gebeten. Die Bundesregierung hat dem NATO-Partner Türkei die deutsche Bündnissolidarität zugesichert. Der Deutsche Bundestag hat die Stationierung von „Patriot“-Abwehrraketen in der Türkei beschlossen. Durch den Einsatz der Bündnispartner wird die Türkei darin unterstützt, die türkische Bevölkerung und das türkische Staatsgebiet – im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO – zu schützen.Die Türkei ist der vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene NATO-Partner. An der syrisch-türkischen Grenze ist es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen gekommen. So starben im Oktober dadurch in der türkischen Grenzstadt Akcakale eine Mutter und ihre vier Kinder. Im November waren bei einem syrischen Luftangriff mehrere Menschen auf türkischer Seite verletzt worden, darunter ein Soldat. Weitere – auch fehlgeleitete – Angriffe sind nicht ausgeschlossen. Eine Verschärfung der Lage ist möglich, da das syrische Regime sowohl über Raketen als auch über Chemiewaffen verfügt. Auch wenn ein Einsatz dieser Waffen gegen die Türkei derzeit unwahrscheinlich ist, kann er dennoch nicht mit völliger Gewissheit ausgeschlossenwerden.

2. Ist das Patriot-Luftabwehrsystem das geeignete Mittel zum Schutz?
Patriot“ ist ein allwetterfähiges und hochmobiles bodengebundenes Luftverteidigungssystem mit einer Reichweite von bis zu 68 km. Es schützt vor möglichen Angriffen mit Raketen, Drohnen und Flugzeugen. Einen Schutz gegen Mörserangriffe bietet es hingegen nicht.Die Türkei verfügt nicht über die modernste Variante des „Patriot“-Flugabwehrsystems, das v.a. vor Angriffen durch Raketen schützt. Die modernsten „Patriot“-Modelle (Patriot Advanced Capability, PAC-3) haben in der Nato außer Deutschland lediglich die Niederlande und die USA. Alle drei Bündnispartner, die über diese modernste Variante des „Patriot“-Flugabwehrsystems verfügen, werden sich am Einsatz beteiligen.Es ist nur zu verständlich, dass die Türkei angesichts der unklaren und gefährlichen Lage in Syrien einen größtmöglichen Schutz der eigenen Bevölkerung anstrebt und dafür auch die Hilfe der Bündnispartner erbittet. Die Bitte der Türkei entspricht dem Gedanken der Sicherheitsvorsorge.

3. Wie begründen Sie den damit verbundenen Einsatz von deutschen Soldaten in NATO AWACS-Flugzeugen?
Im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse kann der Alliierte Oberbefehlshaber der NATO auch Fähigkeiten zur luftgestützten Luftraumüberwachung und –koordinierung (Airborne Warning and Control System – AWACS) einsetzen. Dies ist ein weiterer Beitrag, im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO zum Schutz der Türkei. Das vom Bundestag erteilte Mandat für den Einsatz der „Patriots“ schafft ausdrücklich auch Rechtssicherheit für das deutsche Personal in den AWACS-Flugzeugen der NATO. Die deutsche Luftwaffe stellt den größten Anteil des Personals des NATO E-3A Verband in Geilenkirchen. 

4.  Wie ist Ihr Standpunkt zu einer Flugverbotszone über Syrien oder Teile davon?
Die „Patriot”-Raketen sollen ausdrücklich nicht zur Überwachung oder Durchsetzung einer Flugverbotszone im Norden Syriens sollen nicht eingesetzt werden. Die „Patriots“ werden nicht in den syrischen Luftraum hinein wirken. Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat dazu gesagt: „Es geht ausschließlich um den Schutz des türkischen Staatsgebietes. Keinen Millimeter darüber hinaus.“ Auch NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen hat betont, dass die Stationierung lediglich der Verteidigung der „Bevölkerung und des Territoriums der Türkei“ dient.

5. Wenn Ihnen bekannt wäre, das die türkische Regierung offiziell oder inoffziell bewaffnete Personen und Gruppen beherbergt sowie beschützt und des weiteren für diese logistische und militärische Hilfe leistet, damit diese in Syrien Terrorakte begehen können, wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?
Da mir keine entsprechenden Informationen vorliegen, ist das lediglich eine hypothetische Frage. Mich haben die von der Bundesregierung angeführten Argumente überzeugt, dass der vorgeschlagene Weg der richtige ist. Das hat im übrigen eine große Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen auch so gesehen: So haben sich nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch SPD und Grüne bei der Parlamentsabstimmung für den Einsatz ausgesprochen.

6. Ihnen ist sicher Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den Beschluss und Ihr Abstimmungsverhalten mit den darin auferlegten Rechten und Pflichten, welche sich durch das geltende Völkerrecht, insbesondere Artikel 2 der UN-Charta, ergeben?
Der Einsatz verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Völkerrecht. Deutschland hilft auf Bitten der Türkei auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen). Die Türkei ist unser Bündnispartner in der NATO, einer Allianz, die der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder dient. Der Einsatz ist rein defensiv, also nur auf die Verteidigung der Türkei ausgerichtet.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Argumenten mein Abstimmungsverhalten plausibel erläutert zu haben und wünsche Ihnen ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.


Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold

Update 19.12.2012 22:35 Uhr:
Bärbel Bas, MdB, SPD
(stimmte mit Nein)


Sehr geehrter Herr Matt,
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas, MdB

Viola von Cramon MdB, Bündnis 90/Die Grünen
(stimmte mit Ja)

Sehr geehrter Herr Matt,


vielen Dank für Ihre Email. Ich verweise Sie gern auf die Persönliche Erklärung, die ich gemeinsam mit anderen Grünen Abgeordneten letzten Freitag abgegeben habe (siehe Anhang). Daraus gehen Antworten auf die meisten Antworten Ihrer Fragen zu meiner Abstimmungsentscheidung  hervor. Zusätzlich möchte ich darüber hinaus folgendes anmerken:

Zu Frage 3: Der Einsatz von Bundeswehrpersonal an der ständigen Luftraumüberwachung durch die NATO ist aus meiner Sicht mit der Stationierung von Patriot-Raketenabwehrsystemen in der Türkei vereinbar.

Zu Frage 5: Nein, auch wenn die Türkei derartige Spezialkräfte dulden sollte, hätte ich der Stationierung des rein defensiven Verteidigungssystems Patriot zugestimmt, da die Raketenabwehrsysteme nicht auf oder über syrischen Territorium wirken.

Zu Frage 6: Die Entscheidung  zur Stationierung von Patriot-Raketenabwehrsystemen in der Türkei ist aus meiner Sicht mit dem Art. 25 GG und Artikel 2 der UN Charta vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen
Viola von Cramon


Caroline Ilawa, Info-Service der Bundestagsfraktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Positionierung der grünen Bundestagsfraktion zum Thema PATRIOT-Mandat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der großen Anzahl BürgerInnenanfragen, die uns erreichen, nicht auf alle persönlich eingehen können. Die grünen Forderungen für das PATRIOT-Mandat sind durchgesetzt – lassen Sie uns im folgenden daher kurz die grüne Position darstellen.

Die Türkei fühlt sich durch den Bürgerkrieg in Syrien bedroht. Daher hat sie Ende November bei der NATO den Antrag auf Unterstützung durch das Bündnis gestellt und um die Stationierung von Patriot-Abwehrraketen gebeten. Ein solches Anliegen nehmen wir Grüne sehr ernst. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass die Verwicklung der NATO in den syrischen Bürgerkrieg verhindert werden muss. Der Einsatz darf nicht zur Einrichtung einer Flugverbotszone dienen und das Kommando muss bei der NATO liegen. Die Bundesregierung hat alle unsere Forderungen in das Mandat aufgenommen. Wir haben dafür gesorgt, dass das Mandat den Auftrag restriktiv und eng definiert. Daher haben wir dem Mandat zugestimmt. Gleichzeitig fordern wir von der Bundesregierung, die Türkei auch bei der Hilfe für syrische Flüchtlinge zu unterstützen.

Innerhalb der NATO verfügen nur die USA, Niederlande und Deutschland über moderne Patriot-Abwehrraketen. Alle drei Länder beteiligen sich am Einsatz.
Bedrohung der Türkei
Am 21. November stellte die Türkei über ihren Botschafter in Brüssel die offizielle Anfrage an die NATO, Luftverteidigungsfähigkeiten zum Schutz ihrer Bevölkerung und ihres Staatsgebiet zur Verfügung zu stellen. Bereits in diesem Schreiben wurde explizit gemacht, dass ein Flugverbotszone ausgeschlossen ist. Die Anfrage erfolgt auf der Grundlage von Artikel 4 des NATO-Vertrages. Danach konsultieren sich die Bündnispartner, wenn nach Auffassung eines Partners die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit eines NATO-Staates bedroht ist. Es geht also um das subjektive Bedrohungsempfinden des Mitgliedstaates.
Im März 2011 begann der friedliche Protest gegen das Regime Assad in Syrien. Die Lage ist eskaliert und mittlerweile haben sich die Proteste zu einer unübersichtlichen konfessionellen und ethnischen Auseinandersetzung entwickelt. Neben vielen gewaltfreien Akteuren, die sich für ein demokratischeres Syrien einsetzen, haben Dschihadisten in Syrien ein Aktionsfeld gefunden. Das Regime Assad steht vor dem Kollaps. Irrationale Handlungen durch verschiedene Kriegsparteien sind nicht auszuschließen.
Die Türkei ist als Nachbarland Syriens mit einer gemeinsamen Grenze von 900 Kilometern direkt betroffen. Mehrfach sind Granaten auf türkischem Gebiet eingeschlagen und haben Menschen getötet. Zehntausende Flüchtlinge hat die Türkei bereits aufgenommen.
Das syrische Militär, dessen Kommadokette immer mehr Brüche bekommt, verfügt über ein erhebliches Potential an Kurz-, Mittel- und Langstreckenraketen. Innerhalb Syriens sind bereits Mittelstreckenraketen verschossen worden. Außerdem können die Raketen mit Chemiewaffen bestückt werden.
Einbindung der Türkei – Verständigung mit Russland
Die türkische Regierung steht innenpolitisch unter Druck und spielt in der Region eine nicht immer eindeutig einzuordnende Rolle. Eine Absage auf das Gesuch des NATO-Partners durch das Bündnis oder durch Deutschland würde die Regierung auf einen anti-westlichen Kurs bringen, den Viele befürworten. Damit bestünde auch die Gefahr, dass die Türkei ihre Politik gegenüber Syrien und der Region gänzlich von der europäischen Politik abkoppelt. Die feste Einbindung der Türkei in Bündnis-Strukturen führt dazu, dass die Bündnispartner Einfluss auf die Regionalpolitik nehmen und mäßigend wirken können. Alleingänge der Türkei bezüglich einer wie auch immer gearteten Intervention in Syrien jedenfalls werden deutlich unwahrscheinlicher.
Die von Russland anfänglich geäußerte Kritik an der Stationierung von Patriot-Raketen in der Türkei wurde nicht mehr vorgebracht. Russland kann offenbar nachvollziehen, dass die Türkei sich durch das zerfallende Regime in Syrien subjektiv bedroht sieht und zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit, die NATO um Unterstützung gebeten hat.
Das Mandat
Der NATO-Rat hat am 4.12. beschlossen, dem Gesuch der Türkei nach Stationierung von Patriot-Systemen nachzukommen. Die Bundesregierung hat am 06.12. ein Mandat zur Entsendung der entsprechenden Bundeswehreinheiten vorgelegt. Das Mandat umfasst auch AWACS-Aufklärungsflüge – obwohl diese zur Bündnisroutine gehören. Der zusätzliche Einsatz von AWACS ist nicht vorgesehen.
Die Personalobergrenze wird auf 400 Soldatinnen und Soldaten festgelegt. Davon sind 170 unmittelbar für den Betrieb der Patriots vorgesehen, 20 für den Einsatz in AWACS-Strukturen, 160 für Einsatzunterstützung und 50 als Planungspuffer, da die Verhandlungen mit der Türkei im NATO-Rahmen zu möglichen Unterstützungsleistungen bei der Stationierung (sogenannter host nation support) noch nicht abgeschlossen sind.
Der Auftrag wird im Mandat so definiert: Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Staatsgebietes, eine Flugverbotszone wird ausgeschlossen. Die Maßnahme wird als rein defensiv beschrieben und es wird keine Wirkung auf syrischem Territorium oder im syrischen Luftraum geben. Der Auftrag findet im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO statt. Die deutschen Kräfte unterstehen ausschließlich dem Alliierten Oberbefehlshaber der NATO (SACEUR). Die genauen Standorte der deutschen Kräfte sind im Mandat nicht aufgeführt, da es zum Zeitpunkt der Beratungen noch keine Entscheidung des NATO-Rates darüber gab. Die beiden deutschen Patriot-Staffeln werden aller Voraussicht in Kahramanmaras (ca. 100km von der syrischen Grenze entfernt) stationiert werden, um den Großraum der Stadt Kahramanmaras (ca. 450.000 Einwohner) zu schützen. Westlich von Kahramanmaras ist ein Flüchtlingslager angesiedelt, welches ebenfalls unter dem Schutz der Patriots stehen würde. Bei dieser Entfernung ist es nicht möglich, in den syrischen Luftraum hinein zu wirken.
Eine Bewegung der Abschussrampen ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat versichert, dass jede Standortveränderung, die reichweitenrelevant ist, eine Befassung des Bundestages nötig machen würde.
Grüne Forderungen:
Wir Grüne haben deutlich gemacht, dass wir die Anfrage des NATO-Partners Türkei sehr ernst nehmen. Es muss aber vermieden werden, dass die NATO in den syrischen Bürgerkrieg verwickelt wird. Daher haben wir harte Bedingungen für den Einsatz gestellt: NATO-Kommando (SACEUR), keine Operationen auf oder über syrischem Gebiet, keine Flugverbotszone und Benennung der Stationierungsorte.
Die Bundesregierung hat alle unsere Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich der endgültigen NATO-Entscheidung hat die Bundesregierung dem Parlament über die Ausschüsse die notwendigen Informationen zu den Stationierungsorten mitgeteilt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass eine abweichende Stationierung nicht vorgesehen ist und ohne Konsultation des Bundestages nicht in Frage kommt. Es handelt sich bei der Patriot-Verlegung in die Türkei um einen stationären Einsatz der Staffeln, ein mobiler Einsatz ist nicht vorgesehen. Eine mögliche ad-hoc Verlegung durch den alliierten Oberbefehlshaber kann nicht ohne deutsche Einwilligung erfolgen. Damit sind alle unsere im Vorfeld formulierten Bedingungen für die Zustimmung zu diesem Mandat erfüllt und deshalb hat die Fraktion dem Mandat nahezu geschlossen zugestimmt.
Anerkennung der syrischen Opposition und Unterstützung für syrische Flüchtlinge
Mehr als 21 Monaten tobt schon ein blutiger Bürgerkrieg in Syrien. Das Regime Assad steuert auf sein Ende zu. Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung und 100 weitere Staaten endlich die „Nationale Koalition“ als „legitime Vertreterin des syrischen Volkers“ anerkennt. Das war ein längst überfälliger Schritt. Die Tatsache allerdings, dass die Flüchtlingszahlen dramatisch zunehmen deutet daraufhin, wie brutal und menschenverachtend das Regime
gegen sein eigenes Volk vorgeht – inzwischen sogar mit Brandbomben und Scud-Raketen. Mehr als 3000 Flüchtlinge melden sich zur Zeit täglich an den syrischen Grenzen. Mehr als 500.000 Syrerinnen und Syrer sind in die Nachbarländer geflohen. Alleine die Türkei hat 136 000 aufgenommen,
Jordanien 142 000, 1,5 bis 2 Millionen irren innerhalb Syriens umher.
Im Kontext der Stationierung von Patriot-Raketen wurde die Solidarität mit dem Nato-Partner Türkei unterstrichen. Wir teilen diese Solidarität. Aber Solidarität bedeutet auch, dass die deutsche Bundesregierung der Türkei und den betroffenen Nachbarländern bei der Bewältigung des Flüchtlingsdramas helfen muss. Daher fordern wir mehr humanitäre Hilfe in den Lagern vor Ort sowie die unbürokratischen Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Gerade mal 100 syrische Flüchtlinge aus der Türkei wurden 2012 aufgenommen.
Wir hoffen, damit Ihre Fragen beantwortet und Ihnen die grüne Position näher gebracht zu haben. Wir wünschen eine erholsame Winterzeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Caroline Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion

Update 18.12.2012 16:11 Uhr:


Sylvia Kotting-Uhl MdBBündnis 90/Die Grünen

(Enthaltung) 

Sehr geehrter Herr Matt,

Frau Kotting-Uhl hat eine persönliche Erklärung zur Abstimmung über den Patriot-Einsatz in der Türkei abgegeben. Sie finden Sie hier:
http://kotting-uhl.de/site/persoenliche-erklaerung-zur-abstimmung-ueber-patriots-einsatz/

Mit den besten Grüßen
Britta Schöffel


Angelika Graf, MdB SPD

(stimmte mit dagegen)


Sehr geehrter Herr Matt,
vielen Dank für Ihre Email vom 18. Dezember 2012. 

Vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag über den Einsatz in der Türkei 

abgestimmt. Eine Beschäftigung mit diesem Thema im Deutschen Bundestag war jedoch 
nur aufgrund des hartnäckigen Insistierens u.a. der SPD-Bundestagsfraktion möglich. 
Die Bundesregierung weigerte sich anfänglich, den Deutschen Bundestag an dieser 
Entscheidung zu beteiligen. 

Ich habe  gegen  den Antrag der Bundesregierung  gestimmt.  Im Folgenden möchte ich 

Ihnen meine Bedenken erläutern. Sie finden diesen Text auch in meiner im Bundestag 
abgegebenen persönlichen Erklärung zur Abstimmung. 

1. Ich bezweifle, dass Syrien feindliche Absichten gegenüber der Türkei hat und diese 

angreifen möchte. Eine wirkliche Bedrohung, auf die sich der Einsatz begründen könnte, 
kann ich aus dem bisherigen Konfliktverlauf nicht erkennen. Im Juni hat Syrien ein 
türkisches Militärflugzeug abgeschossen. Auch kommt es immer wieder zu Einschlägen 
einzelner syrischer Granaten auf türkischem  Territorium. Diese Vorfälle sind sehr 
bedauerlich, zumal dabei Menschen ums Leben gekommen sind. Dennoch stellen sie 
meines Erachtens keine so weitreichende Bedrohung der türkischen Integrität oder der 
türkischen Bürger dar, dass sie im angedachten Maße das Recht auf Selbstverteidigung 
aktivieren würde bzw. in der Konsequenz eine Unterstützung der NATO-Partner zur 
Folge haben müssten. Darüber hinaus sind die „Patriots“ für die unterste Stufe der 
Raketenabwehr und gegen den Beschuss durch ballistische Raketen gebaut. Syrien hat 
die Türkei bisher aber weder mit diesen Waffensystemen angegriffen, noch gibt es  
Anzeichen dafür, dass Syrien dies tun werde. Zudem gilt die türkische Armee als eine der 
bestausgebildetsten und  -ausgerüsteten Armee im Nahen Osten. Bei  einem Angriff 
würde sofort der Bündnisfall eintreten, was eine militärische Niederlage Syriens und das 
Ende des Assad Regimes zur Folge hätte. Die Begründung dieses Antrages, nämlich die 
Notwendigkeit der Stationierung dieser Raketen und der deutschen Soldaten zur 
Verteidigung und Abwehr eines Angriffs auf die Türkei, ist daher nicht logisch. 
Hinzu kommt, dass die Raketen laut Medienberichten anscheinend nur sehr punktuell 
„zum Schutz von Kampftruppen und hochwertigen Zielen“ geeignet sind und nur eine 
sehr geringe Reichweite haben. Eine Art Schutzschirm erscheint mir dadurch nicht 
gewährleistet.

2) Ein Hinweis auf eine eventuelle Bedrohung der Türkei im Falle des Sturzes von Assad 

ist für mich ebenfalls nicht zu erkennen, zumal die türkische Seite durch die Einrichtung 
von Flüchtlingslagern gegenüber den Aufständischen zu erkennen gegeben hat, dass sie 
ihnen nicht feindlich gegenüber steht. Allerdings sind in den vergangenen Wochen 
wegen der Überfüllung der Lager anscheinend auch Flüchtlinge abgewiesen worden.

3)  Ungeachtet der Tatsache, dass meines Erachtens eine Bedrohungslage also nicht 

gegeben ist, lässt der Antrag der Bundesregierung zusätzlich einen stark symbolischen 
Charakter erkennen. Die Stationierung unterstreiche die „Verlässlichkeit Deutschlands 
als Bündnispartner“. Hier widerspricht sich die Bundesregierung in ihrer 
Argumentation: Eine Stationierung macht für mich nur Sinn, bzw. kann nur dann eine 
abschreckende Wirkung entfalten, wenn die NATO und die Bundesregierung auch 
wirklich zu einem Einsatz entschlossen sind. Reine Drohgebärden sollte man in einer 
angespannten Situation – wie sie im Nahen Osten derzeit fast überall festzustellen ist –
unterlassen. 

4)  Für den Fall, dass meine Einschätzung falsch ist und sich die Lage dramatisch 

zuspitzen sollte, erschließt sich mir aus dem Antrag der Bundesregierung auch nicht, 
wie sie im Falle einer Eskalation zu verfahren gedenkt. Das hat auch der Vorsitzende des 
Bundeswehrverbandes Ulrich Kirsch in einer Reihe von Interviews deutlich gemacht. 
Der Bundestag  – so Kirsch  – müsse sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher 
Situation die Bundeswehr ihre Patriot-Einheiten zurückziehen müsse. Darüber finde ich 
nichts in diesem Antrag.

5)  Mich beunruhigt zudem, dass die Raketen wohl in einer Region des türkischen 

Staatsgebietes stationiert werden sollen, in der es durch den derzeit wieder 
aufflammenden Kurdenkonflikt immer wieder zu Unruhen kommt. Dies liegt  meines 
Erachtens in weiten Teilen in der Verantwortung der türkischen Regierung. Ich 
befürchte aber, dass die Stationierung der „Patriots“ nicht zur friedlichen Entwicklung 
im Südosten der Türkei beitragen wird.

6) In ihrem Antrag zur Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung 

der Türkei verweist die Bundesregierung  auch  darauf, dass der Einsatz in 
„unmittelbaren Zusammenhang mit dem andauernden umfangreichen deutschen zivilen 
Engagement zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien“ steht. Dies zweifle ich an. 
Meiner Meinung nach sind die zivilen Mittel zur Unterstützung der zivilen syrischen 
Kräfte noch lange nicht ausgereizt. 

Statt Waffen an bzw. hinter der türkisch-syrischen Grenze zu stationieren, sollten wir 

der Türkei helfen, mit den Flüchtlingswellen zurecht zu kommen und innerhalb der EU 
darauf drängen, unser ziviles Engagement für die syrischen Flüchtlinge in den 
Grenzgebieten zu verstärken sowie syrische Flüchtlinge aller Konfessionen in 
Deutschland aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sollten wir von der türkischen 
Regierung mehr Offenheit gegenüber den bisherigen Angeboten der EU fordern. 

7)  Ich kritisiere  außerdem  das Vorgehen der türkischen Regierung gegenüber dem 

türkischen Parlament. Das türkische Parlament wurde zu keinem Zeitpunkt in die 
Diskussionen und in den Entscheidungsfindungsprozess über eine mögliche 
Stationierung und einen Einsatz internationaler Soldaten einbezogen. Dies macht auf 
mich den Eindruck eines Alleingangs des Präsidenten, da kein Beschluss des Parlaments 
vorliegt.

8) Ich habe Sorge, dass die Stationierung von Patriot-Raketen und deutschen Soldaten 

trotz des defensiven Charakters der Patriot-Einheiten zu einer weiteren Eskalation des 
Konflikts in der Region sowie in der empfindlichen Region des Nahen und Mittleren 
Ostens zur Folge hat. Ich befürchte, dass die Bundesrepublik Deutschland mit einer 
solchen Stationierung selbst zum Akteur im Syrien-Konflikt wird. Die Erfahrungen im 
Irak und im arabischen Raum zeigen, dass Entscheidungen für Einsätze in sensiblen 
Regionen nicht überstürzt getroffen werden dürfen. Die Lage in Syrien ist derzeit alles 
andere als durchschaubar. Auch vor dem Hintergrund des Umgangs der türkischen 
Regierung mit der kurdischen Minderheit sowie anderen menschenrechtlichen Defiziten 
der Türkei, finde ich einen solchen Einsatz leichtfertig. 

9)  Ich habe den Beitrittswunsch der Türkei zur EU immer unterstützt und sehe ihn 

heute noch als Ziel. Deshalb besorgt mich auch die jetzige Situation in der Türkei. Und 
deshalb bin ich auch der Meinung, dass es wirksamere Wege gibt, dem Freund und 
NATO-Partner beizustehen. Daher plädiere ich dafür, dass die internationale 
Gemeinschaft statt eine militärische Intervention zu avisieren, sich mehr als bisher um 
eine nachhaltige politische Lösung bemühen sollte. Ich kann keinerlei ernstgemeinte 
Bemühungen der NATO und ihrer Mitgliedsstaaten erkennen, eine Deeskalation der 
Situation vor Ort zu forcieren. Immer noch werden Waffen oder Dual-Use-Güter in die 
gesamte Konflikt-beladene Region geliefert. Dies heizt den Krieg an, statt ihn zu stoppen.

Falls es im Rahmen eines UN-Mandats zu einem international-geführten Engagement 

kommen sollte, unterstütze ich eine Beteiligung Deutschlands im Bereich der Logistik 
oder durch Bereitstellung von Infrastruktur.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Graf, MdB


Dr. Claudia Winterstein MdB, FDP 

(Mit Ja gestimmt)


Sehr geehrter Herr Matt,

das Patriot-System soll die Türkei vor eventuellen syrischen Luftangriffen schützen. Einzig die USA, die Niederlande und Deutschland verfügen über ein solches System. Ich halte es für selbstverständlich, einem NATO-Partner, der sich bedroht sieht und eine entsprechende Anfrage stellt, unsere Fähigkeiten zum Schutz seines Territoriums zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Grundsatz ist die NATO über 60 Jahre hinweg zu einem erfolgreichen Verteidigungsbündnis geworden.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winterstein


Petra Crone, MdB SPD

(mit Ja gestimmt)

Sehr geehrter Herr Matt,

die Sorge bzw. Skepsis, die in Ihrer E-Mail zum Ausdruck kommt, kann ich verstehen.

Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD niemals unbedacht einem Einsatz zustimmt. Das Mandat für die Entsendung der PATRIOT-Systeme liegt seit dem 6. Dezember 2012 vor. Es wurde von uns sorgfältig geprüft und mit Sachverstand beurteilt. Wir Parlamentarier können nur einem Einsatz zustimmen, den wir vollständig verantworten können. Die NATO wird zudem peinlich genau darauf achten, dass ihre Stäbe darüber bestimmen, ob und wann die Abwehrwaffen überhaupt zum Einsatz kommen. Die Befehlsgewalt liegt bei der NATO: Es ist ein NATO-Einsatz und wird dementsprechend auch von der NATO geführt.

Deutschland ist Mitglied in der NATO und in der EU. Diese Mitgliedschaften bedeuten, dass wir Hilfe leisten werden, wenn sich einer der anderen Mitgliedsstaaten bedroht fühlt. Diese Verpflichtung ist das Herzstück des NATO-Vertrages. In der Vergangenheit hat Westdeutschland durch diesen Schutz jahrelang profitiert. In der ersten Debatte am 12. Dezember 2012 unterstrich der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich: „Wir Sozialdemokraten rufen nicht Hurra, aber wir entziehen uns auch nicht der Verantwortung in Form einer Ohne-Mich-Politik.“

Die türkische Regierung hat am 21. November 2012 in einem Schreiben an die NATO um Unterstützung zum Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums gebeten. Durch den Bürgerkrieg in Syrien sind auch Granaten und Raketen auf türkischem Grenzgebiet eingeschlagen. Die Türkei befürchtet deshalb weitere Einschläge und damit verbunden weitere Tote und Verletzte. Deswegen ist die türkische Bitte um NATO-Unterstützung zum Schutz des türkischen Staatsgebiets nachvollziehbar. Wenn die Türkei als unser Partner in der NATO den Eindruck hat, seine Bevölkerung besser als bisher schützen zu müssen, werden wir diesem Ersuchen selbstverständlich nachkommen.

Zentral für meine Zustimmung zur Patriot-Stationierung war die Frage der Verlässlichkeit im NATO-Bündnis und der rein defensive Charakter der Mission: Mit militärischer Abschreckung soll verhindert werden, dass sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet. Die Patriot-Systeme werden rund 100 Kilometer von der Grenze entfernt stationiert und werden nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken. Es geht also nicht um den Einstieg in eine Flugverbotszone über Syrien. Diese defensive Aufstellung der Raketen ist als sicherheitspolitisches Zeichen wichtig und ermöglicht möglicherweise auch weitere Chancen zu einer diplomatischen Lösung des Konflikts.

Nach der breiten Zustimmung des Bundestages am 14. Dezember 2012 werden unter einem NATO-Oberbefehl und in enger Kooperation mit den Niederlanden und den USA nunmehr wohl zwei deutsche Flugabwehr-Staffeln mit bis zu 400 Bundeswehrsoldaten in die Türkei verlegt. Das Mandat ist bis zum 31.Januar 2014 befristet.

Ich danke Ihnen für die Weihnachtswünsche und wünsche auch Ihnen frohe Weihnachten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Crone, MdB


Marieluise Beck MdBBündnis 90/Die Grünen

(mit Ja gestimmt)


Sehr geehrter Herr Matt,

als Antwort auf Ihre Fragen finden Sie anbei die persönliche Erklärung zur Abstimmung über das „Patriot-Mandat“, die der Grüne Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour verfasst hat. Er ist Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags und hat die Debatte über das Mandat stets kritisch begleitet. Frau Beck schließ sich seiner Argumentation für eine Zustimmung zum Mandat an.

Erklärung nach § 31 GOBT
...(siehe unten )



Beste Grüße,
Christian Semmler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Büro Marieluise Beck MdB


Dr. Valerie Wilms MdB Bündnis 90/Die Grünen

( mit Ja gestimmt) 


Sehr geehrter Herr Matt,

vielen Dank für Ihre email.
In der Anlage finden Sie eine Erklärung, die ich zusammen mit anderen Abgeordneten unserer Fraktion zur Abstimmung über das Patriot-Mandat abgegeben habe.

Erklärung nach § 31 GOBT
...(siehe unten )

Mit freundlichen Grüßen
Valerie Wilms 
Büro Dr. Valerie Wilms MdB


Claudia Roth MdB Bündnis 90/Die Grünen

(mit Ja gestimmt)

Sehr geehrter Herr Matt,


zur namentlichen Abstimmung gab es eine persönliche Erklärung von einigen Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, die ich Ihnen hiermit im Anhang und als Fließtext zukommen lassen möchte. In der persönlichen Erklärung sind ausführliche Antworten auf die wesentlichen Fragen in Ihrer Mail enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ali Mahdjoubi

Erklärung nach § 31 GOBT
zur Abstimmung über das Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei, Bundestags-Drs. 17/11783.

Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Regime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbst¬bestimmung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unüber¬sichtlich geworden, er hat eine regionale, ethnische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bislang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Handeln für eine friedliche Beilegung des Konflikts entschließen können.

In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Aus-einandersetzungen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können.

Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung deutscher Raketen-abwehrsysteme vom Typ Patriot daher von Anfang an sehr kritisch be-gleitet. Obwohl für uns die Bündnissolidarität der NATO, die Deutsch-lands Sicherheit über viele Jahrzehnte garantiert hat, ein sehr hoher Wert ist, hatten wir wesentliche Bedenken ob dieses Einsatzes. Das waren im wesentlichen folgende Punkte:

1.)     Die Bedrohung, der die Türkei bislang ausgesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörsergranaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen diesen Beschuss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
2.)     Die Stationierung der Raketenabwehrsysteme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu einem Instrument einer völkerrechts-widrigen Flugverbotszone machen können, wie sie türkische Regierungsvertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völkerrecht-swidrige Verletzung des Territoriums Syriens hätte gedroht.

3.)     Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Soldaten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon versprechen, die NATO in den Konflikt hinein¬zuziehen. Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten syrischen Opposition.

Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Bedenken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme werden nun rund 100km entfernt von der Grenze in einem Ballungszentrum mit etwa 500.000 Einwohnern aufgestellt, sollten sie von dort weg bewegt werden, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundestag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutschbahn für die Bun¬des¬wehr in den Syrien-Konflikt durch die Patriot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter dem Kommando der NATO. Das Bundes¬tagsmandat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesregierung auf eine Statio¬nierung der Patriots in den zurzeit angespannten kurdischen Ge¬bieten der Türkei verzichtet.

Wir wurden zudem in den letzten Tagen Zeugen bedenklicher Entwick-lung¬en in Syrien. In den Zerfallsprozessen des syrischen Regimes schwin¬den die klaren Kommandostrukturen der Armee. Es ist nun denkbar, dass einzelne Kräfte die ¬– im Sinne des Regimes eigentlich irrationale – Entscheidung treffen könnten, die Türkei mit ballistischen Raketen zu be¬schießen. Die Patriot-Systeme können zur Abwehr dieser Bedrohung die¬nen, Menschenleben retten und damit ggf. das Eskalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern.
Die letzten Äußerungen der russischen Regierung deuten darauf hin, dass auch Moskau sich der Dynamik dieses Zerfallsprozesses und seiner Ge¬fahren zunehmend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die Statio¬nierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provokative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multilateralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt entgegensteht.

Deshalb werden wir dem Mandat zustimmen. Diese Zustimmung ist ver-bunden mit einer hohen Wachsamkeit über den genauen Einsatz der Sys-teme. Unsere Fraktion wird die Bundesregierung darauf drängen, ihren Informationspflichten genauestens nachzukommen.

Diese Zustimmung ist darüber hinaus mit der dringenden Aufforderung an die Regierung verbunden, sich auch und vor allem auf ziviler Ebene soli¬darisch zu zeigen mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den Nach¬barstaaten, die hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben. Das bisherige Handeln der Bundesregierung hier ist beschämend. Es liefert einerseits denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Partnerschaft ihres Landes in der NATO und den Annäherungsprozess an die EU kri¬tisieren, und beschädigt andererseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutsch¬lands als Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau einer neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem Ende des bewaffneten Konflikts.

Berlin, den 14. Dezember 2012

Kerstin Andreae
Cornelia Behm
Viola von Cramon
Harald Ebner
Ekin Deligoez
Katja Dörner
Hans-Josef Fell
Kathrin Göring-Eckhardt
Ingrid Hönlinger
Tom Koenigs
Stephan Kühn
Dr. Tobias Lindner
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Claudia Roth
Elisabeth Scharfenberg
Manuel Sarrazin
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms
Josef Winkler



Kerstin Griese MdB SPD
(mit Ja gestimmt)

Sehr geehrter Herr Matt,
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Antworten zu Ihren Fragen 1 bis 3 finden Sie im Antrag der Bundesregierung auf Entsendung der „Patriot“-Flugabwehrsysteme in die Türkei, den ich Ihnen gerne anbei zur Kenntnis gebe.

Zu Ihrer Frage 4: Bislang gibt es kein Mandat des UN-Sicherheitsrates zur Einrichtung einer Flugverbotszone über syrischem Hoheitsgebiet. Deshalb hatte der Deutsche Bundestag bis zum heutigen Tag nicht über eine deutsche Beteiligung an einer solchen zu entscheiden.

Zu Ihrer Frage 5: Die Frage ist hypothetisch, deshalb kann ich sie nicht beantworten.

Zu Ihrer Frage 6: Artikel 25 Grundgesetz lautet:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Artikel 2 der UN-Charta lautet:

„Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden
Grundsätzen:
(1) Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
(2) Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
(3) Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
(4) Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
(5) Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
(6) Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
(7) Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Die Entsendung von „Patriot“-Abwehrsystemen in die Türkei steht m.E. nicht im Widerspruch zu den zitierten Artikeln. Die Entsendung ist völkerrechtlich und grundrechtlich gedeckt (vgl. Punkte 2. und 3. des angehängten Antrags auf Drucksache 17/11783).

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese
Bundestagsbüro Kerstin Griese MdB


Büro Beate Walter-Rosenheimer, MdB Bündnis 90/Die Grünen

(mit Ja gestimmt)


Sehr geehrter Herr Matt,

zunächst möchte ich Sie auf das fachlich zuständige Büro von Herrn Nouripour verweisen, dass sicherlich detaillierter auf ihre tiefer gehenden Fragen eingehen kann. Desweiteren weiß ich nicht, ob Sie die persönliche Erklärung zur Abstimmung schon gesehen haben? Frau Walter-Rosenheimer hat sie mit unterzeichnet. Mit Sicherheit können Sie daraus ihre genaue Position zur Abstimmung erschließen: http://www.nouripour.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1014:persoenliche-erklaerung-zum-patriot-einsatz-in-der-tuerkei&catid=1:frieden-a-sicherheit&Itemid=9

Auch Ihnen wünschen wir besinnliche und ruhige Festtage und einen wunderbaren Start in das Jahr 2013.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Ponath
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Kerstin Andreae MdB, Bündnis 90/Die Grünen
(mit Ja gestimmt)

Sehr geehrter Herr Matt,

seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Regime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestimmung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, ethnische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bislang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Handeln für eine friedliche Beilegung des Konflikts entschließen können.

In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzungen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können.

Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot von Anfang an sehr kritisch begleitet. Obwohl für uns die Bündnissolidarität der NATO, die Deutschlands Sicherheit über viele Jahrzehnte garantiert hat, ein sehr hoher Wert ist, hatten wir wesentliche Bedenken ob dieses Einsatzes. Das waren im wesentlichen folgende Punkte:

1.) Die Bedrohung, der die Türkei bislang ausgesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörsergranaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen diesen Beschuss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
2.) Die Stationierung der Raketenabwehrsysteme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugverbotszone machen können, wie sie türkische Regierungsvertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völkerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens hätte gedroht.
3.) Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Soldaten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen. Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten syrischen Opposition.

Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Bedenken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme werden nun rund 100km entfernt von der Grenze in einem Ballungszentrum mit etwa 500.000 Einwohnern aufgestellt, sollten sie von dort weg bewegt werden, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundestag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutschbahn für die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch die PATRIOT-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter dem Kommando der NATO. Das Bundestagsmandat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesregierung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzichtet.

Wir wurden zudem in den letzten Tagen Zeugen bedenklicher Entwicklungen in Syrien. In seinen Zerfallsprozessen schwinden die klaren Kommandostrukturen in der syrischen Armee. Es ist nun denkbar, dass einzelne Kräfte die - im Sinne des Regimes eigentlich irrationale - Entscheidung treffen könnten, die Türkei mit ballistischen Raketen zu beschießen. Die Patriot-Systeme können zur Abwehr dieser Bedrohung dienen, Menschenleben retten und damit ggf. das Eskalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern.

Die letzten Äußerungen der russischen Regierung deuten darauf hin, dass auch Moskau sich der Dynamik dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zunehmend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provokative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multilateralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt entgegensteht.

Deshalb habe ich dem Mandat zugestimmt. Diese Zustimmung ist verbunden mit einer hohen Wachsamkeit über den genauen Einsatz der Systeme. Unsere Fraktion wird die Bundesregierung darauf drängen, ihren Informationspflichten genauestens nachzukommen.

Diese Zustimmung ist darüber hinaus mit der dringenden Aufforderung an die Regierung verbunden, sich auch und vor allem auf ziviler Ebene solidarisch zu zeigen mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den Nachbarstaaten, die hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben. Das bisherige Handeln der Bundesregierung hier ist beschämend. Es liefert einerseits denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Partnerschaft ihres Landes in der NATO und den Annäherungsprozess an die EU kritisieren, und beschädigt andererseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau einer neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem Ende des bewaffneten Konflikts.

Auch wenn Sie vermutlich eine andere Meinung dazu haben, so hoffe ich doch auf Ihr Verständnis für mein Abstimmungsverhalten und Ihre Offenheit für die Argumente, die dafür gesprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB 

Update: 

Connemann Gitta (CDU/CSU) ist leider bis zum 7. Januar 2013 nicht im Büro. 


Ihr findet das PDF der Namentlichen Abstimmung hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121214_1.pdf
Im übrigen, Frau Dr. Angela Merkel (CDU) hat an der Abstimmung, wie u.a. auch Franz Müntefering und Andrea Nahles(SPD), nicht teil genommen.

Anfrage per E-Mail vom 17.12.2012:

Ich habe heute alle 461 Abgeordnete per Mail angeschrieben welche am vergangenen Freitag im deutschen Bundestag mit Ja zum Einsatz deutscher Soldaten in der Türkei stimmten.

Natürlich werde ich auch alle 86 Abgeordnete anschreiben welche mit Nein abgestimmt haben sowie alle die welche sich Enthalten haben.


Hier meine Anfrage Mail. Ich warte gespannt auf die Antworten...



Sehr geehrter Herr/Frau  ...,

Sie haben am Freitag in der 215. Sitzung des Deutschen Bundestages zur Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag (Drs. 17/11783, 17/11892) der Bundesregierung, der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012, mit Ja gestimmt. 

Daher möchte ich Sie bitten mir ein paar Fragen zu Ihrem Abstimmungsverhalten zu beantworten und freue mich schon jetzt auf ihre Antwort.

Hier meine Fragen:
Frage 1: Warum ist aus Ihrer Sicht die Türkei derart bedroht das diese unsere militärische Hilfe benötigt?

Frage 2: Ist das Patriot Luftabwehrsystem das geeignete Mittel zum Schutz?

Frage 3: Wie begründen Sie den damit verbundenen Einsatz von deutschen Soldaten in NATO AWACS Flugzeugen?

Frage 4: Wie ist Ihr Standpunkt zu einer Flugverbotszone über Syrien oder Teile davon?

Frage 5: Wenn Ihnen bekannt wäre das die Türkische Regierung offiziell oder inoffiziell bewaffnete Personen und Gruppen beherbergt sowie beschützt und des weiteren für diese logistische und militärische Hilfe leistet damit diese in Syrien Terrorakte begehen können wäre Ihr Abstimmungsverhalten ein anderes?

Frage 6: Ihnen ist Sicher Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes bekannt. Wie bewerten Sie den Beschluss und Ihr Abstimmungsverhältnis mit dem darin auferlegten Rechten und Pflichten welche sich durch das geltende Völkerrecht, insbesondere Artikel 2 der UN Charta, ergeben?

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen und wünsche Ihnen und ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches Fest.

Sven Matt 
pronuntiatum.blogspot.de

1 Kommentar:

  1. Klasse Aktion, vielen Dank für die Mühen! Ist doch sehr interessant wie die Meinungen da auseinandergehen, insbesondere im Vergleich zwischen ablehnern und zusagern. Hier sieht man meines Erachtens sofort wer den nötigen Überblick hat. Auch wenn ich mir noch nicht alles durchgelesen habe, so wird im Rest nicht viel anderes enthalten sein. Besonders begeistert war ich vom Statement der Angelika Graf. So muss es sein und so sollte es sein.

    Vielen Dank nochmal für die Mühe =)!

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